Die Unternehmen sind zur Erfassung der Buchführung verpflichtet. In der Buchführung werden die Geschäfte des Unternehmens, sowie sämtliche Tatsachen und Daten, welche die Veränderungen im Vermögensbestand des Unternehmens verursachen, widerspiegelt (im Folgenden —wirtschaftliche Transaktionen). Die Buchführung erfolgt auf solche Weise, damit ein in Buchhaltungsangelegenheiten qualifizierter Dritter über die finanzielle Lage des Unternehmens zum Bilanzstichtag, die Ergebnisse der Tätigkeit des Unternehmens und den Cashflow im bestimmten Zeitraum einen wahren und klaren Eindruck bekommen, sowie den Anfang sämtlicher Geschäfte feststellen und deren Verlauf verfolgen kann.

Die Information der Buchführung soll wahr, vergleichbar, rechtzeitig, bedeutend, verständlich und vollständig sein. Die Buchführung soll die Abgrenzung von Einnahmen und Ausgaben in Berichtszeiträumen sichern.

Für die Erfassung der Buchführung und die Aufbewahrung sämtlicher Originalbelege, Kopien oder Datenabbildungen, die die Geschäfte bestätigen, haftet der Leiter des Unternehmens.

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